Komfortsignatur
funktioniert nicht
Die Komfortsignatur funktioniert nicht, und die PIN des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) wird wieder abgefragt? Oft ist dann nicht die Funktion defekt, sondern die laufende Signatursitzung beendet. Laut KZBV endet sie nach 24 Stunden, nach 250 Signaturen, durch Beenden im Praxisverwaltungssystem (PVS) oder wenn der eHBA gezogen wird. Hier lesen Sie, wie Sie eine beendete oder deaktivierte Komfortsignatur von einem echten Fehler unterscheiden und wann der Support übernimmt.
Aktivierung oder laufende Sitzung betroffen?
Die Komfortsignatur ist laut KZBV eine Variante der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) in der Telematikinfrastruktur (TI). Sie hat drei Ebenen, die Sie getrennt betrachten sollten:
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Einrichtung im Konnektor
Die Komfortsignatur muss laut KZBV einmalig im Konnektor eingerichtet werden. Die Praxissoftware muss sie unterstützen. Das ist Aufgabe der IT-Betreuung und passiert nicht im Praxisalltag.
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Aktivierung der Sitzung
Zum Beispiel zu Arbeitsbeginn steckt die Zahnärztin oder der Zahnarzt den eigenen eHBA in ein Kartenterminal, gibt einmalig die PIN am Kartenterminal ein und aktiviert die Komfortsignatur über das PVS.
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Laufende Sitzung
Danach können laut KZBV bis zu 250 Dokumente innerhalb von maximal 24 Stunden ohne erneute PIN-Eingabe signiert werden, etwa E-Rezepte, Heil- und Kostenpläne (EBZ) oder eAU. Der eHBA muss dabei im Kartenterminal stecken bleiben.
Die erste Frage lautet also: Scheitert schon die Aktivierung, oder lief die Komfortsignatur und fragt jetzt plötzlich wieder nach der PIN?
Wann die Sitzung regulär endet
Die KZBV nennt vier Fälle, in denen eine Komfortsignatursitzung endet: Beenden über die Praxissoftware, Entfernen des eHBA aus dem Kartenterminal, Erreichen von 250 Signaturen oder Ablauf von 24 Stunden. Die gematik beschreibt dieselben Grenzen in ihrem Merkblatt zur Komfortsignatur. Eine erneute PIN-Abfrage nach einem dieser Ereignisse ist deshalb kein Fehler, sondern der vorgesehene Ablauf. Dann wird die Komfortsignatur einfach neu aktiviert.
Komfortsignatur deaktiviert kann deshalb Verschiedenes bedeuten: Die Sitzung wurde für heute noch nicht gestartet, sie ist regulär abgelaufen, jemand hat sie im PVS beendet, der eHBA wurde kurz gezogen, oder die Funktion ist in Konnektor bzw. PVS gar nicht eingerichtet. Unterstellen Sie keine Ursache, bevor Sie diese Möglichkeiten anhand Ihrer Beobachtungen abgegrenzt haben. Wie Ihr PVS den Status der Komfortsignatur anzeigt, ist herstellerabhängig. Die Bedienschritte entnehmen Sie dem Handbuch Ihres PVS-Herstellers.
Funktioniert die berechtigte Einzelsignatur?
Bei der Einzelsignatur bestätigt die Karteninhaberin oder der Karteninhaber jede Signatur mit der PIN am Kartenterminal. Ob sie funktioniert, ist die wichtigste Weiche der Eingrenzung. Diesen Test führt ausschließlich die Person durch, der der eHBA gehört, und nur an einem Dokument, das ohnehin signiert werden muss.
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Einzelsignatur funktioniert, Komfortsignatur nicht
eHBA, Kartenterminal und der grundsätzliche Signaturweg arbeiten offenbar. Das Problem liegt dann eher bei der Komfortsignatur selbst: ihrer Aktivierung, der Sitzung oder der Einrichtung in Konnektor bzw. PVS. Das klären IT-Betreuung und PVS-Hersteller.
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Auch die Einzelsignatur scheitert
Dann ist der grundsätzliche Signaturpfad betroffen: eHBA, Kartenterminal, Konnektor oder die TI-Verbindung. Eine Neuaktivierung der Komfortsignatur hilft hier nicht. Prüfen Sie, ob auch andere TI-Funktionen gestört sind, und informieren Sie die IT-Betreuung.
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Nur eine Anwendung ist betroffen
Klappt die Signatur etwa beim E-Rezept, aber nicht bei der eAU oder beim EBZ, liegt das Problem eher im Ablauf dieser einen Anwendung. Halten Sie fest, welche Anwendung betroffen ist, und behandeln Sie sie gesondert.
Keine PIN-Versuche
Probieren Sie keine PINs aus. Wiederholte Fehleingaben können die PIN sperren und machen aus einem Sitzungsproblem ein Kartenproblem. Die gematik weist auf ihrer HBA-Seite darauf hin, dass ein HBA zwei verschiedene PINs hat: die Karten-PIN (PIN-CH) und die PIN für die qualifizierte Signatur (PIN-QES). Ist unklar, welche PIN abgefragt wird, fragen Sie nach, statt zu raten.
Welche Karten-/Sitzungsinformationen sind relevant?
Ein eHBA-Komfortsignatur-Fehler hängt oft an Rollen und Berechtigungen. Die Komfortsignatur ist an eine Person gebunden, nicht an den Arbeitsplatz. Laut KZBV gilt:
- Jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt, die signieren, braucht einen persönlichen eHBA. Die Komfortsignatur einer Kollegin gilt nicht für Sie.
- Die Praxissoftware muss vor der Signatur feststellen, wer signiert, zum Beispiel über eine PIN-Eingabe an der PC-Tastatur oder einen Security-Token. Die gematik nennt außerdem den persönlichen PVS-Benutzer-Login oder ein zusätzliches Merkmal wie einen Fingerabdruck. Welches Verfahren gilt, hängt vom PVS ab.
- Die Komfortsignatur ist an allen dafür eingerichteten PVS-Arbeitsplätzen nutzbar, solange der eHBA im Kartenterminal steckt. Ein Arbeitsplatz, der nicht eingerichtet ist, kann sie nicht nutzen.
- Sollen mehrere Zahnärzte gleichzeitig eine Sitzung haben, braucht es ggf. zusätzliche Kartenterminals. Pro Kartenterminal können laut KZBV zwei eHBA gesteckt werden.
- Die KZBV empfiehlt mindestens zwei Kartenterminals, damit der eHBA nicht in dem Terminal steckt, in dem die Gesundheitskarten der Patienten eingelesen werden.
Für die Eingrenzung sind deshalb diese Fragen wichtig: Wer hat die Sitzung aktiviert? An welchem Arbeitsplatz wird signiert, und ist dort die richtige Person angemeldet? In welchem Kartenterminal steckt welcher eHBA?
Auch die Karte selbst kann eine Rolle spielen. Die gematik nennt als Voraussetzung einen HBA der Generation 2.0 oder höher und einen Konnektor ab Produkttypversion PTV4+. Zudem berichtete die gematik am 03.03.2026 über größere Kartentausch-Aktionen: Heilberufsausweise mit ausschließlich RSA-Zertifikaten sollten bis zum 30.06.2026 getauscht sein (diese Frist ist inzwischen abgelaufen – ist ein solcher Ausweis noch im Einsatz, sprechen Sie umgehend mit Ihrem Kartenanbieter), bei D-Trust und SHC+Care wurden bestimmte HBA 2.1 ausgetauscht, und medisign rief bestimmte Ausweise zurück. Wurde Ihr eHBA kürzlich getauscht oder hat Ihr Kartenanbieter Sie angeschrieben, ist das eine wichtige Information für den Support. Eine neue Karte muss laut gematik mit eigenen PINs in Betrieb genommen und zusätzlich im Antragsportal des Kartenanbieters freigeschaltet werden.
Was darf das Team ohne eigenes Signieren dokumentieren?
Das Praxisteam kann viel zur Eingrenzung beitragen, ohne selbst zu signieren oder eine PIN einzugeben. Die PIN gehört ausschließlich der Karteninhaberin bzw. dem Karteninhaber und wird nicht weitergegeben. Die Signatur wird auch nicht an Mitarbeitende delegiert.
| Beobachtung | Mögliche Einordnung | Sicherer nächster Schritt | Zuständig |
|---|---|---|---|
| PIN-Abfrage nach langer Arbeitszeit, Wochenende oder vielen Signaturen | Sitzung regulär beendet (24 Stunden oder 250 Signaturen, laut KZBV) | Karteninhaber aktiviert die Komfortsignatur neu | Zahnärztin / Zahnarzt |
| eHBA wurde gezogen oder umgesteckt | Sitzung durch Entfernen des eHBA beendet | eHBA zurück in das vorgesehene Terminal, Neuaktivierung durch Karteninhaber | Zahnärztin / Zahnarzt |
| Aktivierung scheitert mit einer Meldung | Einrichtung, Karte, Terminal oder Konnektor; nicht von außen beurteilbar | Meldung wörtlich notieren bzw. fotografieren, keine weiteren Versuche | Praxisteam, dann IT-Betreuung / PVS-Hersteller |
| Komfortsignatur nur an einem Arbeitsplatz nicht verfügbar | Arbeitsplatz nicht eingerichtet oder andere Person angemeldet | Mit funktionierendem Arbeitsplatz vergleichen, Anmeldung notieren | Praxisteam, dann IT-Betreuung |
| Auch Einzelsignatur scheitert | Grundsätzlicher Signaturpfad gestört | Andere TI-Funktionen beobachten, Support beauftragen | IT-Betreuung |
| eHBA kürzlich getauscht oder Schreiben des Kartenanbieters erhalten | Neue Karte nicht vollständig in Betrieb oder Tausch ausstehend | Unterlagen des Kartenanbieters bereitlegen, Support informieren | Karteninhaber, Kartenanbieter, IT-Betreuung |
Zusätzlich hilfreich: Gab es seit der letzten funktionierenden Sitzung einen Neustart von Arbeitsplatz, Konnektor oder Kartenterminal, ein PVS-Update oder Arbeiten der IT-Betreuung? Notieren Sie das nur als Beobachtung. Ob es mit dem Fehler zusammenhängt, beurteilt der Support.
Bitte nicht selbst durchführen
Keine PIN-Versuche, keine Weitergabe der PIN, keine Änderungen an der Konnektor-Konfiguration, kein Zurücksetzen von Kartenterminals und keine Neuinstallation des PVS. Signieren Sie zum Testen keine Dokumente, die nicht ohnehin signiert werden müssen, und verwenden Sie keine Patientendaten für Testzwecke.
Wann muss der zuständige Support eingreifen?
Lässt sich die Komfortsignatur nach einer regulären Beendigung nicht wieder aktivieren, scheitert auch die Einzelsignatur oder taucht eine unbekannte Meldung auf, ist der Support gefragt. Die Aufgaben teilen sich typischerweise so auf:
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IT-Betreuung bzw. Dienstleister vor Ort
Prüft Einrichtung der Komfortsignatur im Konnektor, Kartenterminals und die Zuordnung der Arbeitsplätze. Die gematik verweist für die Konfiguration von PVS-Arbeitsplätzen und Kartenterminals ausdrücklich auf den IT-Dienstleister.
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PVS-Hersteller
Klärt, wie die Komfortsignatur im jeweiligen PVS aktiviert, angezeigt und beendet wird und wie die signierende Person identifiziert wird.
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Kartenanbieter des eHBA
Zuständig für Fragen zu PINs, Kartentausch, Freischaltung und Sperrung der Karte.
Halten Sie für den Support diese Angaben bereit:
- Genauer Wortlaut der Meldung, am besten als Foto vom Bildschirm ohne sichtbare Patientendaten
- Name und Version des PVS
- Ob die Aktivierung scheitert oder eine laufende Sitzung endete, und wann die Sitzung zuletzt funktionierte
- Ob die Einzelsignatur funktioniert
- Betroffene Person(en), Arbeitsplätze und Anwendungen (E-Rezept, eAU, EBZ)
- In welchem Kartenterminal der eHBA steckt und ob die Karte kürzlich getauscht wurde
- Vorausgegangene Änderungen: Neustart, Update, Kartentausch, Arbeiten der IT
Senden Sie keine PINs, PUKs, Zugangsdaten oder Patientendaten per E-Mail oder über Kontaktformulare. Grundlagen zum Zusammenspiel von Konnektor, Kartenterminals und Karten finden Sie in unserem Beitrag zur Telematikinfrastruktur in der Zahnarztpraxis.
Signaturfunktion kontrollieren
Nach der Behebung sollte geprüft werden, ob die Komfortsignatur im normalen Ablauf wieder trägt:
- Sitzung aktivieren Die Karteninhaberin oder der Karteninhaber steckt den eHBA in das vorgesehene Kartenterminal, gibt die PIN einmalig am Terminal ein und aktiviert die Komfortsignatur im PVS.
- Echtes Dokument signieren Ein ohnehin anstehendes Dokument wird per Komfortsignatur signiert, ohne erneute PIN-Abfrage.
- Weitere Arbeitsplätze prüfen An einem zweiten eingerichteten Arbeitsplatz klappt die Komfortsignatur für dieselbe Person ebenfalls.
- Betroffene Anwendung prüfen War nur eine Anwendung betroffen, etwa eAU oder EBZ, wird gezielt dort erneut signiert und der Versand kontrolliert.
- Beenden und dokumentieren Zum Arbeitsende wird die Sitzung im PVS beendet. Halten Sie fest, was die Ursache war und wer sie behoben hat.
Besteht das Problem weiter, unterstützen wir Sie gern über unseren Telematik-Support oder die allgemeine IT-Betreuung für Zahnarztpraxen. Nennen Sie uns PVS-Version, genaue Fehlermeldung, betroffene Arbeitsplätze und den Zeitpunkt des ersten Auftretens.
Häufige Fragen
Warum endet eine funktionierende Komfortsignatur?
Laut KZBV endet die Sitzung nach 24 Stunden, nach 250 Signaturen, durch Beenden in der Praxissoftware oder wenn der eHBA aus dem Kartenterminal gezogen wird. Danach fragt das System wieder nach der PIN. Das ist der vorgesehene Ablauf; die Karteninhaberin oder der Karteninhaber aktiviert die Komfortsignatur dann neu.
Was bedeutet eine weiter funktionierende Einzelsignatur?
Funktioniert die Signatur mit PIN-Eingabe pro Dokument, arbeiten eHBA, Kartenterminal und der grundsätzliche Signaturweg offenbar. Das Problem liegt dann eher bei Aktivierung, Sitzung oder Einrichtung der Komfortsignatur in Konnektor bzw. PVS. Das klären IT-Betreuung und PVS-Hersteller.
Was darf das Praxisteam vorbereiten?
Das Team kann Meldungen wörtlich notieren, betroffene Arbeitsplätze und Anwendungen festhalten, prüfen, in welchem Terminal der eHBA steckt, und Änderungen wie Updates oder Kartentausch dokumentieren. PIN-Eingaben und Signaturen bleiben bei der Karteninhaberin bzw. dem Karteninhaber.
Quellen
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): Komfortsignatur, Funktionsweise, Sitzungsende und FAQ (abgerufen am 08.10.2026, ohne Datumsangabe im Dokument).
- gematik GmbH: Kurz erklärt: Komfortsignatur, Merkblatt für Arztpraxen, Stand laut gematik 03.12.2025 (abgerufen am 08.10.2026).
- gematik GmbH: HBA, Fragen und Antworten zu PINs und Aktivierung (abgerufen am 08.10.2026).
- gematik GmbH: Kartentausch bleibt wichtig, News vom 03.03.2026 (abgerufen am 08.10.2026).
Angaben ohne Gewähr. Wir stützen uns auf die genannten Herstellerquellen, zuletzt geprüft am . Software, Versionen und Abläufe ändern sich jedoch. Maßgeblich ist der aktuelle Stand des Herstellers. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Prüfung Ihres Systems; Eingriffe an Server, Datenbank und TI-Komponenten gehören in fachkundige Hände.