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Telematikinfrastruktur
in der Zahnarztpraxis 2026

Konnektor oder TI-Gateway, RSA-ECC-Umstellung, ePA, E-Rezept und KIM – was 2026 für Ihre Zahnarztpraxis wichtig ist und wie JPLOY Sie dabei begleitet.

Telematikinfrastruktur in der Zahnarztpraxis – TI-Konnektor, Kartenterminal und ePA-Anbindung

Was ist die Telematikinfrastruktur (TI)?

Die Telematikinfrastruktur ist das sichere digitale Netzwerk des deutschen Gesundheitswesens. Sie verbindet Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen über verschlüsselte Leitungen. Die KZBV beschreibt die TI-Anbindung als technische Voraussetzung für zentrale Anwendungen in der Zahnarztpraxis, etwa die elektronische Patientenakte, das E-Rezept und KIM.

Die Kosten für Einrichtung und Betrieb werden laut KZBV über eine monatliche TI-Pauschale abgefedert. Den vollen Betrag erhalten Praxen nach Angaben der KZBV nur, wenn sie alle vorgeschriebenen Komponenten und Dienste vorhalten und die TI-Anwendungen in der jeweils aktuellen Version unterstützen. Den Nachweis erbringen Praxen gegenüber ihrer zuständigen KZV, die auch über die weiteren Bedingungen informiert.

TI 2.0 – die neue Generation

Mit der TI 2.0 plant die gematik, dass Hardware-Konnektoren künftig nicht mehr nötig sind, um sicher in die TI zu gelangen. Schon heute können Praxen statt eines Konnektors vor Ort ein TI-Gateway im Rechenzentrum eines zugelassenen Anbieters nutzen. Die gematik bezeichnet das TI-Gateway als eine Möglichkeit, den Übergang in die TI 2.0 schon jetzt zu beginnen. Der Konnektor in der Praxis bleibt laut KZBV ebenfalls ein möglicher Weg in die TI. Was das TI-Gateway laut gematik und KZBV ausmacht:

  • Virtuelle Konnektorlösung, betrieben im Rechenzentrum eines von der gematik zugelassenen Anbieters
  • Die Praxis schließt mit dem Betreiber einen Vertrag und bindet ihre Praxis-IT per VPN an
  • Der VPN-Zugangsdienst ist beim TI-Gateway inbegriffen
  • Bestehende Schnittstellen der Praxissoftware werden unterstützt, im Primärsystem ist eine mTLS-Konfiguration nötig
  • Kartenterminals bleiben in der Praxis, je nach Konfiguration sind Portfreigaben nötig

RSA-ECC-Umstellung

Die TI stellt ihre Verschlüsselung von RSA auf ECC um. Die gematik nennt dafür je Komponente eigene Fristen: für den Konnektor den 31.12.2025, für Heilberufsausweis (HBA) und Praxisausweis (SMC-B) den 30.06.2026 und für die Gerätekarte im Kartenterminal (gSMC-KT) den 31.12.2026. Welche Komponente in Ihrer Praxis betroffen ist, klären Sie mit unserem Beitrag TI RSA-ECC-Umstellung. Weitere Artikel zu Störungen und Fehlermeldungen finden Sie im Themenbereich Telematik.

ePA für alle ab 2025

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist seit Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten verfügbar. Zahnarztpraxen müssen in der Lage sein, Dokumente in die ePA einzustellen und daraus zu lesen. Dafür ist eine aktuell konfigurierte TI-Anbindung Voraussetzung.

Wichtig für Ihre Praxis

Eine „Umstellung des Konnektors auf TI 2.0“ gibt es nicht. Die gematik bittet Praxen, ihren Konnektor auf die aktuelle Produktversion (PTV6) zu aktualisieren. Nur mit dieser Version funktionieren laut gematik die ECC-only-Gesundheitskarten, die ab dem 01.10.2026 ausgegeben werden. JPLOY prüft mit Ihnen den Versionsstand und stimmt das Update mit Ihrem TI-Anbieter ab.

E-Rezept und KIM

Zwei weitere Anwendungen der TI sind bereits im Einsatz:

  • E-Rezept: Laut KZBV ist das E-Rezept seit 2024 für verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verbindlich. Zum Signieren wird der elektronische Heilberufsausweis (HBA) benötigt.
  • KIM (Kommunikation im Medizinwesen): Sichere verschlüsselte Kommunikation zwischen Leistungserbringern – z.B. für Überweisungen und Arztbriefe.

Was JPLOY für Sie übernimmt

Als Dental-IT-Spezialist begleitet JPLOY Zahnarztpraxen vollständig durch alle TI-Themen:

  • Konnektor-Update auf die aktuelle Produktversion oder Wechsel auf ein TI-Gateway – in Abstimmung mit Ihrem TI-Anbieter
  • Anbindung eines TI-Gateways an das Praxisnetz (VPN-Verbindung, Einstellungen im Primärsystem)
  • Kartenterminals einbinden und Firmware-Updates einspielen
  • Kartentausch begleiten: neue SMC-B und HBA nach Erhalt in Kartenterminal und Praxissoftware einbinden
  • ePA-Aktivierung in der Praxissoftware
  • KIM-Adresse einrichten und testen
  • E-Rezept-Workflow optimieren
  • Laufendes TI-Monitoring: Verbindungsstatus, Zertifikatslaufzeiten

Die Karten selbst beantragt die Praxis: Die SMC-B wird laut KZBV über die zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) bei einem Kartenanbieter beantragt, der HBA über die jeweilige Landeszahnärztekammer bei einem Kartenanbieter. Kartenterminals sind dagegen Hardware: Laut gematik können sie beim Hersteller oder im Handel gekauft werden und müssen von der gematik zugelassen sein. Bei Fragen zur Hardware verweist die KZBV auf den TI-Dienstleister der Praxis.

Quellen

Angaben ohne Gewähr. Wir stützen uns auf die genannten Herstellerquellen. Software, Versionen und Abläufe ändern sich jedoch. Maßgeblich ist der aktuelle Stand des Herstellers. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Prüfung Ihres Systems; Eingriffe an Server, Datenbank und TI-Komponenten gehören in fachkundige Hände.