Zum Inhalt springen

E-Rezept
Signatur fehlgeschlagen

Meldet die Praxissoftware „E-Rezept Signatur fehlgeschlagen“, ist das Rezept in der Regel noch nicht beim E-Rezept-Fachdienst angekommen: Laut KZBV wird es erst nach der Signatur mit dem elektronischen Zahnarztausweis (eHBA) automatisch dorthin weitergeleitet. Entscheidend ist deshalb, ob wirklich die Signatur scheitert oder ein Schritt davor oder danach. Hier lesen Sie, wie Ihr Team das gefahrlos eingrenzt, warum Sie keine PIN-Versuche und kein zweites Rezept auf Verdacht starten sollten und wann der Support übernimmt.

Schema: Verordnung in der Praxissoftware wird nicht mit dem eHBA im Kartenterminal signiert und erreicht den E-Rezept-Fachdienst nicht

Signaturfehler oder Übertragungsfehler?

Ein E-Rezept durchläuft in der Praxis drei Schritte, die die KZBV und die gematik übereinstimmend beschreiben:

  1. Verordnung erfassen Patient, Behandler und Arzneimittel werden in der Praxissoftware (Praxisverwaltungssystem, PVS) erfasst. Das darf laut KZBV auch das Praxispersonal vorbereiten. Laut gematik prüft die Software das E-Rezept dabei automatisch auf Vollständigkeit.
  2. Qualifiziert elektronisch signieren Die verordnende Zahnärztin oder der verordnende Zahnarzt unterschreibt mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES). Das geht laut KZBV ausschließlich mit dem eigenen eHBA und der zugehörigen PIN, nicht mit dem Praxisausweis (SMC-B).
  3. An den Fachdienst übermitteln Nach der Signatur wird das E-Rezept laut KZBV automatisch an den E-Rezept-Fachdienst in der Telematikinfrastruktur (TI) weitergeleitet. Erst dann können Patientinnen und Patienten es per App, Ausdruck oder Gesundheitskarte einlösen.

Für die Eingrenzung heißt das: Ein Fehler im ersten Schritt (Pflichtfeld fehlt, Behandler nicht zugeordnet) ist noch kein Signaturfehler. Scheitert der zweite Schritt, ist das Rezept nicht unterschrieben und damit auch nicht übermittelt. Ist die Signatur erfolgreich, scheitert aber der dritte Schritt oder ein späterer Vorgang wie der Tokenausdruck, liegt ein anderes Fehlerbild vor. Unterstellen Sie dann nicht denselben Fehler.

KIM gehört nicht zum Signaturweg

Das E-Rezept braucht für seinen regulären Weg keinen KIM-Dienst (Kommunikation im Medizinwesen). Laut KZBV-Themenseite zum E-Rezept ist für keinen der Einlösewege derzeit ein KIM-Dienst erforderlich. Eine KIM-Störung erklärt also keinen fehlgeschlagenen Signaturvorgang. Wie KIM in der Praxis eingesetzt wird, lesen Sie im Beitrag KIM in der Zahnarztpraxis.

Welche Komponente meldet den Fehler?

An einer Signatur sind mehrere Komponenten beteiligt. Laut KZBV wird die Signatur über eine Schaltfläche im PVS ausgelöst. Danach fordert das System die ausstellende Person auf, den eHBA in ein Kartenterminal zu stecken und die sechs- bis achtstellige PIN am Kartenterminal einzugeben. Für die Komfortsignatur wird zusätzlich der Konnektor einmalig eingerichtet. Wo die Meldung erscheint und an welcher Stelle der Ablauf stoppt, ist deshalb die wichtigste Beobachtung:

Beobachtung Mögliche Einordnung Sicherer nächster Schritt Zuständig
Meldung erscheint schon vor der Aufforderung, den eHBA zu stecken oder die PIN einzugebenFehler vor der Signatur, etwa bei Vollständigkeitsprüfung oder Behandlerzuordnung im PVSWortlaut und Status der Verordnung im PVS notieren; nicht signieren lassen, bevor die Meldung geklärt istPraxisteam, dann PVS-Support
PIN-Aufforderung erscheint nicht am Kartenterminal, eHBA stecktKarte oder Kartenterminal wird nicht angesprochen (Vermutung, nicht bewiesen)Notieren, in welchem Terminal der eHBA steckt und ob das Terminal etwas anzeigt; keine Einstellungen ändernIT-/TI-Betreuung
PIN wurde eingegeben, danach Meldung „Signatur fehlgeschlagen“ o. ä.Einzelsignatur gestört: eHBA, Terminal, Konnektor oder PVS-AnbindungKeinen weiteren PIN-Versuch auf Verdacht; Meldung fotografieren (ohne Patientendaten), Support informierenKarteninhaber mit IT-/TI-Betreuung bzw. PVS-Support
Nur bei aktiver Komfortsignatur scheitert die Signatur, Einzelsignatur gingeKomfortsignatur-Sitzung beendet oder nicht eingerichtetSiehe Abschnitt Komfortsignatur untenKarteninhaber, dann IT-/TI-Betreuung
PVS zeigt das Rezept als signiert, aber Übermittlung oder Ausdruck schlägt fehlNachgelagerter Fehler, kein SignaturfehlerKein neues Rezept anlegen; Status im PVS dokumentieren und klären lassenPVS-Support, ggf. IT-/TI-Betreuung
Auch andere TI-Anwendungen wie das Einlesen der Gesundheitskarte gehen nichtAllgemeines TI-Problem, nicht speziell die SignaturTI-Verbindung prüfen lassen; Signatur erst danach erneut versuchenIT-/TI-Betreuung

Die konkreten Meldungstexte und Statusanzeigen unterscheiden sich je nach Praxissoftware. Die gematik verweist für die detaillierte Anleitung zum E-Rezept ausdrücklich auf den jeweiligen Systemhersteller. Für die Fehleraufnahme genügt es, den Wortlaut exakt festzuhalten und den Schritt zu benennen, an dem der Ablauf stoppt.

Einzelsignatur und Komfortsignatur trennen

Die KZBV beschreibt drei Signaturvarianten. Für die Diagnose ist wichtig, welche davon Ihre Praxis gerade nutzt:

  • Einzelsignatur

    Jede Verordnung wird einzeln mit eHBA und PIN am Kartenterminal signiert. Scheitert die Einzelsignatur, liegt das Problem beim Zusammenspiel aus eHBA, Kartenterminal, Konnektor und PVS. Diese Prüfung gehört in die Hand der Karteninhaberin bzw. des Karteninhabers zusammen mit der IT-/TI-Betreuung.

  • Stapelsignatur

    Mehrere vorbereitete Dokumente werden mit einer PIN gemeinsam signiert. Die KZBV hält diese Variante für das E-Rezept für kaum praktikabel, weil Patientinnen und Patienten das Rezept meist sofort brauchen.

  • Komfortsignatur

    Nach einmaliger PIN-Eingabe sind laut KZBV bis zu 250 Signaturen innerhalb von höchstens 24 Stunden möglich, solange der eHBA im Kartenterminal steckt. Die Sitzung endet unter anderem durch Entfernen des eHBA, nach 250 Signaturen oder nach 24 Stunden. Voraussetzungen sind laut KZBV ein Konnektor ab PTV4+ mit eingerichteter Komfortsignatur und eine Praxissoftware, die sie unterstützt.

Scheitert nur die Komfortsignatur, während eine Einzelsignatur mit demselben eHBA funktioniert, ist meist nicht der eHBA an sich das Problem, sondern die Sitzung oder ihre Einrichtung. Prüfen Sie anhand der von der KZBV genannten Beendigungsgründe, ob die Sitzung abgelaufen sein kann, etwa weil der eHBA gezogen wurde oder die 24 Stunden vorbei sind. Laut gematik muss die Komfortsignatur außerdem aktiviert sein, bevor die E-Rezepte erstellt werden. Für dieses Fehlerbild ist ein eigener Beitrag zur Komfortsignatur in Vorbereitung. Bis dahin klärt Ihre IT-/TI-Betreuung die Einrichtung im Konnektor und im PVS.

Fehleraufnahme ohne PIN-Versuche

Die PIN des eHBA ist persönlich. Laut KZBV darf ausschließlich der Inhaber auf den elektronischen Zahnarztausweis zugreifen. Mit der QES lassen sich auch Verträge im Namen des Inhabers autorisieren. Zahnmedizinische Fachangestellte dürfen E-Rezepte vorbereiten, aber nicht signieren. Daraus folgt für die Fehleraufnahme:

  • Keine PIN-Eingabe auf Verdacht und keine wiederholten Versuche, um „zu testen“. Wiederholte Fehleingaben können die Karte sperren.
  • Keine Weitergabe der PIN an Mitarbeitende oder Support und keine Signatur mit dem eHBA einer anderen Zahnärztin oder eines anderen Zahnarztes.
  • Den eHBA nicht in ein anderes Terminal umstecken, solange niemand das Fehlerbild aufgenommen hat.
  • Meldung wörtlich notieren oder fotografieren, ohne dass Patientendaten zu sehen sind.
  • Festhalten, welche Signaturvariante aktiv war (Einzel- oder Komfortsignatur) und an welchem Arbeitsplatz und Terminal signiert wurde.
  • Prüfen, ob dasselbe bei anderen Behandlern mit eigenem eHBA auftritt. Das grenzt ein, ob ein einzelner Ausweis oder die gemeinsame Technik betroffen ist.

Bitte nicht selbst durchführen

Keine Änderungen an Konnektor, Kartenterminal oder Signatureinstellungen im PVS, kein Neustart des Konnektors auf Verdacht und keine Neuinstallation der Praxissoftware. Solche Eingriffe betreffen alle TI-Anwendungen der Praxis und verändern das Fehlerbild, das der Support für die Analyse braucht.

Wann Signatur-/TI-Support eingreifen muss

Das Praxisteam kann beobachten und dokumentieren. Die eigentliche Ursachenklärung liegt bei Fachleuten, typischerweise in dieser Aufteilung:

  • PVS-Hersteller

    Wenn der Fehler vor der Signatur entsteht, die Software den Behandler nicht zuordnet oder der Status eines Rezepts unklar ist. Die gematik nennt den Systemhersteller als Quelle der detaillierten E-Rezept-Anleitung.

  • IT- bzw. TI-Betreuung

    Wenn die Einzelsignatur trotz korrekter Bedienung scheitert, das Kartenterminal den eHBA nicht anspricht, die Komfortsignatur nicht eingerichtet ist oder auch andere TI-Anwendungen gestört sind. Unterstützung bietet unser Telematik-Support für Zahnarztpraxen.

  • Karteninhaber und Kartenherausgeber

    Wenn Hinweise auf einen gesperrten, abgelaufenen oder noch nicht freigeschalteten eHBA bestehen. Gültigkeit und Sperrstatus kann nur der Karteninhaber mit dem Herausgeber seines Ausweises klären, nicht das Praxisteam.

Halten Sie für den Support diese Angaben bereit:

  • Name und Version der Praxissoftware
  • Genauer Wortlaut der Meldung und der Schritt, an dem der Ablauf stoppte (vor PIN-Aufforderung, nach PIN-Eingabe, nach Signatur)
  • Aktive Signaturvariante: Einzelsignatur oder Komfortsignatur
  • Betroffene Arbeitsplätze, Kartenterminals und Behandler
  • Datum und Uhrzeit des ersten Auftretens sowie vorausgegangene Änderungen, etwa ein Update von PVS oder Konnektor oder ein neuer eHBA
  • Ob andere TI-Anwendungen wie das Einlesen der Gesundheitskarte normal funktionieren

Senden Sie keine PINs, Zugangsdaten oder Patientendaten per E-Mail oder über Kontaktformulare.

Ist die Signatur länger nicht möglich, nennt die KZBV auf ihrer Themenseite Fälle, in denen ersatzweise ein Papierrezept (Muster 16) ausgestellt werden kann, darunter defekte Soft- oder Hardware, fehlende TI-Verbindung und ein defekter eHBA. Maßgeblich sind die aktuellen Angaben der KZBV bzw. Ihrer KZV.

Kontrolle ohne doppelte Verordnung

Nach einer gescheiterten Signatur liegt die Versuchung nahe, das Rezept einfach neu anzulegen. Das ist nur dann unproblematisch, wenn sicher ist, dass das erste Rezept nicht signiert und nicht übermittelt wurde. Sonst können zwei gültige E-Rezepte für dieselbe Verordnung entstehen. Für die Korrektur eines bereits übermittelten Rezepts beschreibt die gematik, dass die Praxis das ursprüngliche E-Rezept löscht und erst dann ein neues erstellt und signiert. So gehen Sie vor:

  1. Status im PVS prüfen Sehen Sie in der Praxissoftware nach, welchen Status das betroffene Rezept hat: nicht signiert, signiert oder übermittelt. Ist der Status unklar, klären Sie ihn mit dem PVS-Support, bevor ein zweites Rezept entsteht.
  2. Nur ein Rezept weiterführen Wurde nicht signiert, signiert die berechtigte Person das vorhandene Rezept nach Behebung der Ursache. Wurde bereits übermittelt, gilt der von der gematik beschriebene Weg: erst löschen, dann neu ausstellen.
  3. Erfolgreiche Signatur kontrollieren Das Rezept erscheint im PVS als signiert und übermittelt, ohne Fehlermeldung.
  4. Einlöseweg kontrollieren Bei Bedarf wird der Tokenausdruck mit QR-Code korrekt gedruckt. Laut KZBV ist dafür ein Drucker mit mindestens 300 dpi nötig.
  5. Alle Signaturwege prüfen Testen Sie nach der Behebung bei der nächsten echten Verordnung, ob Einzel- und gegebenenfalls Komfortsignatur an allen betroffenen Arbeitsplätzen funktionieren. Für Funktionstests ohne echte Patientendaten hat die gematik ein Test-E-Rezept mit fiktiven Versichertendaten bereitgestellt, auf das die KZBV verweist.

Mehr zur Einordnung der TI-Komponenten in der Praxis finden Sie im Grundlagenbeitrag Telematikinfrastruktur in der Zahnarztpraxis.

Häufige Fragen

Braucht das E-Rezept KIM?

Nein. Laut KZBV ist für keinen der Einlösewege des E-Rezepts derzeit ein KIM-Dienst erforderlich. Das signierte Rezept geht automatisch an den E-Rezept-Fachdienst. Eine KIM-Störung ist daher keine Erklärung für eine fehlgeschlagene Signatur.

Warum funktioniert nur die Komfortsignatur nicht?

Die Komfortsignatur ist eine Sitzung: Nach einmaliger PIN-Eingabe sind laut KZBV bis zu 250 Signaturen in höchstens 24 Stunden möglich. Die Sitzung endet unter anderem, wenn der eHBA gezogen wird, die 250 Signaturen erreicht sind oder 24 Stunden vergangen sind. Außerdem muss sie im Konnektor eingerichtet und im PVS aktiviert sein. Geht die Einzelsignatur, sollte die IT-/TI-Betreuung die Komfortsignatur-Einrichtung prüfen.

Soll ich das Rezept neu anlegen?

Erst wenn feststeht, dass das ursprüngliche Rezept weder signiert noch übermittelt wurde. Prüfen Sie den Status in der Praxissoftware. Ist ein Rezept bereits übermittelt, beschreibt die gematik für Korrekturen, dass die Praxis das ursprüngliche E-Rezept löscht und danach ein neues ausstellt. So vermeiden Sie eine doppelte Verordnung.

Darf eine ZFA das E-Rezept signieren, wenn die Zahnärztin gerade behandelt?

Nein. Laut KZBV dürfen Zahnmedizinische Fachangestellte E-Rezepte vorbereiten und ausfüllen, aber nicht signieren. Signiert wird ausschließlich mit dem persönlichen eHBA und der PIN der verordnenden Person.

Quellen

Angaben ohne Gewähr. Wir stützen uns auf die genannten Herstellerquellen, zuletzt geprüft am . Software, Versionen und Abläufe ändern sich jedoch. Maßgeblich ist der aktuelle Stand des Herstellers. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Prüfung Ihres Systems; Eingriffe an Server, Datenbank und TI-Komponenten gehören in fachkundige Hände.