Keine freigeschaltete
SMC-B
Meldet Ihr System „Keine freigeschaltete SMC-B“, kann der Konnektor den Praxisausweis gerade nicht für die Telematikinfrastruktur (TI) nutzen. Eine dokumentierte Ursache ist die fehlende PIN-Eingabe nach einem Neustart. Die Meldung ist aber nicht dasselbe wie eine nicht erkannte Karte oder eine gesperrte PIN. Hier lesen Sie, wie Sie diese drei Fälle gefahrlos auseinanderhalten, warum Sie keine PIN auf Verdacht eingeben sollten und wann IT-Betreuung, Praxissoftwarehersteller oder Kartenanbieter übernehmen.
Was steht genau in der Meldung?
Notieren Sie zuerst den vollständigen Wortlaut und wo er erscheint: in der Praxissoftware, in der Konnektor-Oberfläche oder auf dem Display des Kartenterminals. Fotografieren Sie die Meldung so, dass keine Patientendaten zu sehen sind. Der genaue Text entscheidet, welcher der folgenden Diagnosezweige passt.
Die SMC-B (Security Module Card Typ B) ist der elektronische Praxisausweis. Sie steckt fest in einem Kartenterminal und weist Ihre Praxis gegenüber der TI aus. Der Begriff „freigeschaltet“ wird dabei in zwei Bedeutungen verwendet:
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Freischaltung im laufenden Betrieb
Die SMC-B wird mit ihrer PIN freigeschaltet, damit der Konnektor sie nutzen kann. Laut KZV Land Brandenburg wird diese PIN bei jedem Neustart des Kartenterminals eingegeben. Ohne sie kann der Konnektor keine Online-Verbindung zur TI herstellen. Dampsoft beschreibt für e-connect einen Hinweisstatus, bei dem die PIN der SMC-B noch nicht eingegeben und die Karte damit noch nicht freigeschaltet ist.
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Einmalige Freischaltung einer neuen Karte
Eine neu gelieferte SMC-B wird vor dem ersten Einsatz beim Kartenanbieter online freigeschaltet und anschließend mit der Transport-PIN aus dem PIN-Brief aktiviert. Das beschreibt die gematik für ihr eigenes Ausgabeverfahren. Für Zahnarztpraxen gelten die Unterlagen Ihres Kartenanbieters. Dampsoft nennt die Online-Aktivierung als Voraussetzung für den Kartentausch.
Historische Meldung: eGK G2.1 und ORGA 6141
Im Januar 2022 berichtete die gematik, dass beim Einlesen neuer Gesundheitskarten (eGK G2.1) im Kartenterminal ORGA 6141 online unter anderem die Meldung „Keine freigeschaltete SMC-B“ auftrat. Als vermutete Ursache nannte sie elektrostatische Aufladung der eGK. Diese Meldung ist ein historischer Fall. Sie belegt nicht, dass Ihr aktueller Fehler dieselbe Ursache hat. Sie zeigt aber, dass die Meldung auch beim Einlesen einer Gesundheitskarte erscheinen kann.
SMC-B und eHBA unterscheiden
In der Praxis gibt es zwei Arten von Ausweiskarten, die oft verwechselt werden. Dampsoft grenzt sie so ab:
- SMC-B (Praxisausweis): weist die Praxis als Institution in der TI aus und dient zur Verschlüsselung von KIM-Nachrichten. Sie steckt dauerhaft und versiegelt im Kartenterminal.
- eHBA (elektronischer Heilberufsausweis): weist die behandelnde Person aus und ermöglicht die qualifizierte elektronische Signatur, etwa für E-Rezept, eAU oder den elektronischen Heil- und Kostenplan.
Beide Karten haben eigene PINs. Für Vertragszahnarztpraxen gibt die zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) den Praxisausweis heraus. Produziert wird er von zugelassenen Kartenanbietern. Eine Meldung zur SMC-B betrifft also nicht Ihren persönlichen eHBA. Scheitert nur das Signieren, liegt das Problem eher beim eHBA als bei der SMC-B.
SMC-B wird nicht erkannt: Erkennung und Anbindung unterscheiden
„Nicht erkannt“ ist ein anderer Fall als „nicht freigeschaltet“. Hier sieht der Konnektor die Karte gar nicht. Ob die PIN stimmt, spielt dann noch keine Rolle. In der Systembetreuer-Anleitung zu e-connect 2.0 ordnet Dampsoft einen roten TI-Status zwei möglichen Ursachen zu: Die SMC-B ist nicht gesteckt oder wurde nicht erkannt. Oder es besteht keine Verbindung zum Kartenterminal.
Diese Beobachtungen kann Ihr Team gefahrlos machen:
- Zeigt das Display des Kartenterminals eine Fehlermeldung oder ist es dunkel?
- Funktioniert das Einlesen von Gesundheitskarten an diesem Terminal noch, oder ist es insgesamt ausgefallen?
- Gibt es mehrere Kartenterminals, und betrifft die Meldung nur das Terminal, in dem die SMC-B steckt?
- Laufen andere TI-Funktionen wie KIM-Versand und -Empfang noch?
- Wurde zuletzt am Netzwerk, am Router, am Konnektor oder am Kartenterminal etwas geändert?
Für Praxismitarbeitende beschreibt Dampsoft bei e-connect 2.0 als Sofortmaßnahme den Neustart des Kartenterminals über dessen Menü. Bei ORGA-Terminals zeigen gelbe Symbole im Display eine aktive Verbindung zum vKonnektor, bei CHERRY ST-1506 grüne. Diese Angaben gelten für e-connect. Bei anderen Konnektoren oder TI-Zugängen fragen Sie Ihren Anbieter nach der entsprechenden Anzeige. Beachten Sie: Nach einem Neustart des Kartenterminals muss die SMC-B-PIN wieder eingegeben werden.
Slotsiegel nicht öffnen
Der Steckplatz der SMC-B ist versiegelt. Laut Dampsoft wird das Slotsiegel nur beim Kartentausch entfernt und danach durch ein neues ersetzt. Die Gehäusesiegel müssen immer unbeschädigt bleiben, sonst ist der sichere Gebrauch des Terminals nicht mehr gewährleistet. Ziehen Sie die SMC-B deshalb nicht auf Verdacht heraus. Neues Stecken oder Tauschen gehört in die Hand der IT-Betreuung.
Sind neben der SMC-B auch andere TI-Funktionen ausgefallen, liegt die Ursache oft in der gemeinsamen Anbindung aus Netzwerk, Konnektor oder TI-Zugang. Diese prüft Ihre IT-Betreuung oder Ihr TI-Anbieter. Grundlagen zur Anbindung finden Sie im Beitrag Telematikinfrastruktur in der Zahnarztpraxis.
Keine freigeschaltete SMC-B: Status richtig einordnen
Ist die Karte erkannt, aber nicht freigeschaltet, hilft die Frage: Was ist seit dem letzten funktionierenden Zustand passiert?
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Nach Neustart oder Stromausfall
Die PIN der SMC-B wurde wahrscheinlich noch nicht wieder eingegeben. Laut Dampsoft erscheint die PIN-Abfrage bei e-connect automatisch beim nächsten Einlesen einer Versichertenkarte. Systembetreuer können sie in der vKonnektor-Oberfläche auch gezielt über „PIN verifizieren“ auslösen. Die PIN gibt nur eine berechtigte Person ein, die sie sicher kennt, und das direkt am Kartenterminal.
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Neue Karte erhalten
Die neue SMC-B muss zuerst nach den Unterlagen Ihres Kartenanbieters online freigeschaltet werden. Danach wird die Transport-PIN durch eine eigene PIN ersetzt. Die KZV Land Brandenburg empfiehlt, dafür einen Techniker hinzuzuziehen, zum Beispiel per Fernwartung.
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Nach Kartentausch
Unterscheiden Sie alte und neue Karte. Laut Dampsoft wird bei e-connect die abgelaufene Karte im vKonnektor entfernt, die neue hinterlegt und deren Transport-PIN geändert. In DS-Win wird die neue SMC-B anschließend der Praxis und dem KIM-Konto zugeordnet. Bleibt ein Schritt aus, arbeitet das System womöglich noch mit dem alten Eintrag. Bei anderer Praxissoftware fragen Sie den Hersteller nach dem passenden Ablauf.
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Karte möglicherweise abgelaufen
Ein Praxisausweis ist laut KZV Land Brandenburg ab Produktionsdatum fünf Jahre gültig. In DS-Win zeigt der Konnektorstatus unter „Gültig bis“ die Ablaufdaten der TI-Karten. Ein abgelaufenes Zertifikat lässt sich nicht durch PIN-Eingaben beheben.
Ist unklar, in welchem Zustand die Karte ist, nutzen Sie die Unterlagen und die Hotline Ihres Kartenanbieters. Die KZV Land Brandenburg verweist dafür auf die Hotlines und Kontaktformulare der Kartenhersteller sowie auf ihre eigene Telematik-Hotline. Prüfen Sie, welche Stelle Ihre KZV nennt. Ein erkannter Kartenstatus ist übrigens noch kein Beweis, dass er auch andere TI-Fehler verursacht. Das muss im Einzelfall belegt werden.
SMC-B-PIN gesperrt: keine weiteren Versuche auf Verdacht
Wird die PIN zu oft falsch eingegeben, sperrt die Karte die PIN. Die Zahl der zulässigen Fehleingaben ist begrenzt. Wie viele Versuche bei Ihrer Karte noch übrig sind, lässt sich nicht raten. Jede weitere Fehleingabe verschlechtert die Lage. Geben Sie deshalb keine PIN ein, deren Richtigkeit Sie nicht sicher kennen.
Laut den Regelwerken der KZV Schleswig-Holstein und der KZV Land Brandenburg entsperrt die PUK (Personal Unblocking Key) eine PIN nach mehreren Fehleingaben. Mit der PUK lässt sich auch eine vergessene PIN neu vergeben. Sie ist höchstens zehnmal nutzbar und kann nicht geändert werden. Verwalten dürfen PIN und PUK die Kartenverantwortlichen der Praxis.
- Keine weiteren PIN- oder PUK-Eingaben auf Verdacht, auch nicht an einem anderen Arbeitsplatz.
- PIN und PUK nie per Telefon, E-Mail, Ticket oder Kontaktformular weitergeben.
- Kartenverantwortliche Person informieren. Sie entscheidet mit der IT-Betreuung über das Entsperren.
- Ist die PUK nicht auffindbar oder ausgeschöpft, den Kartenanbieter kontaktieren.
PIN-Sperre ist nicht Kartensperre
Eine gesperrte PIN kann mit der PUK wieder entsperrt werden. Die Sperrung des Praxisausweises selbst ist etwas anderes: Sie wird etwa bei Verlust über den Kartenanbieter veranlasst. Laut KZV Schleswig-Holstein ist sie unwiderruflich, die Karte bleibt danach dauerhaft unbrauchbar. Lassen Sie eine Karte deshalb nicht sperren, nur weil die PIN gesperrt ist.
Daten für Karten-/TI-Support vorbereiten
Diese Tabelle hilft bei der Zuordnung. Sie ersetzt keine Prüfung durch Fachleute:
| Beobachtung | Mögliche Einordnung | Sicherer nächster Schritt | Zuständig |
|---|---|---|---|
| Meldung nach Neustart, Stromausfall oder Terminal-Neustart | PIN der SMC-B noch nicht eingegeben | Berechtigte Person gibt die sicher bekannte PIN einmal am Terminal ein | Kartenverantwortliche, bei Unklarheit IT-Betreuung |
| Karte wird nicht angezeigt, Terminal-Display mit Fehler | SMC-B nicht erkannt oder keine Verbindung zum Terminal | Anzeige fotografieren, Siegel nicht öffnen, Support informieren | IT-Betreuung / TI-Anbieter |
| Meldung kurz nach Kartentausch | Neue Karte nicht freigeschaltet, nicht im Konnektor hinterlegt oder alte Zuordnung aktiv | Alte und neue Kartennummer notieren, Tauschschritte prüfen lassen | IT-Betreuung / Praxissoftwarehersteller |
| Hinweis auf gesperrte PIN | PIN nach Fehleingaben gesperrt | Keine weiteren Eingaben, kartenverantwortliche Person informieren | Kartenverantwortliche / IT / Kartenanbieter |
| Auch KIM oder andere TI-Dienste gestört | Gemeinsame Anbindung betroffen | Betroffene Funktionen und Zeitpunkt notieren | IT-Betreuung / TI-Anbieter |
Halten Sie für den Support diese Angaben bereit:
- Genauer Wortlaut der Meldung und Ort der Anzeige (Praxissoftware, Konnektor, Kartenterminal)
- Foto des Terminal-Displays bzw. der Meldung ohne sichtbare Patientendaten
- Praxissoftware und Version, Art des TI-Zugangs (Konnektor vor Ort oder Rechenzentrum)
- Modell des Kartenterminals, in dem die SMC-B steckt
- Kartennummer der SMC-B und Kartenanbieter, nach einem Tausch auch die Nummer der alten Karte
- Zeitpunkt des ersten Auftretens und vorausgegangene Ereignisse wie Neustart, Stromausfall, Kartentausch oder Update
- Ob und wie oft eine PIN eingegeben wurde, aber niemals die PIN oder PUK selbst
Regulären Funktionsablauf kontrollieren
Nach der Behebung sollte geprüft werden, ob die Praxis wieder vollständig arbeitet:
- Status in der Praxissoftware prüfen Die Meldung erscheint nicht mehr. Bei DS-Win mit e-connect steht der TI-Status laut Dampsoft auf Grün (Normalbetrieb).
- Gesundheitskarte einlesen Das Einlesen der nächsten Versichertenkarte im normalen Ablauf gelingt ohne Fehlermeldung.
- KIM prüfen Nach einem Kartentausch empfiehlt Dampsoft für DS-Win eine Testnachricht aus dem KIM-Konto. Mehr zu KIM lesen Sie unter KIM in der Zahnarztpraxis.
- Ablaufdatum dokumentieren Halten Sie das Gültigkeitsdatum der SMC-B fest, damit eine Ersatzkarte rechtzeitig bestellt wird.
- Zuständigkeit festhalten Notieren Sie, wer kartenverantwortlich ist und wo die PUK sicher verwahrt wird, ohne die PUK selbst aufzuschreiben.
Problem nicht behoben? Nennen Sie uns Produktversion, genaue Fehlermeldung, betroffene Arbeitsplätze und den Zeitpunkt des ersten Auftretens über unsere Seite zur IT-Unterstützung für Zahnarztpraxen. Bitte senden Sie keine Patientendaten, PINs, PUKs oder Zugangsdaten über das Anfrageformular.
Häufige Fragen
Ist die SMC-B dasselbe wie der eHBA?
Nein. Die SMC-B ist der Praxisausweis und weist die Praxis als Institution in der TI aus. Der eHBA ist der persönliche Heilberufsausweis einer Zahnärztin oder eines Zahnarztes und wird für qualifizierte Signaturen genutzt, etwa beim E-Rezept. Beide Karten haben eigene PINs.
Warum erscheint der Fehler nach Kartentausch?
Nach einem Tausch muss die neue Karte beim Kartenanbieter freigeschaltet, im Konnektor hinterlegt und mit eigener PIN versehen werden. Je nach Praxissoftware wird sie außerdem der Praxis und dem KIM-Konto zugeordnet. Fehlt einer dieser Schritte oder ist noch die alte Karte eingetragen, kann die Meldung erscheinen. Lassen Sie die Tauschschritte von Ihrer IT-Betreuung prüfen.
Soll ich die PIN erneut eingeben?
Nur wenn eine berechtigte Person die PIN sicher kennt und das System sie gerade anfordert, etwa nach einem Neustart. Probieren Sie keine PIN auf Verdacht. Die Zahl der Versuche ist begrenzt, und die verbleibenden Versuche lassen sich nicht raten. Bei gesperrter PIN informieren Sie die kartenverantwortliche Person und den Support.
Quellen
- DAMPSOFT GmbH: Fehlerbehebung unter e-connect 2.0 für Systembetreuer, Version 1.0 (abgerufen am 08.10.2026).
- DAMPSOFT GmbH: Kurzanleitung SMC-B tauschen unter e-connect 2.0, Version 1.3 (abgerufen am 08.10.2026).
- DAMPSOFT GmbH: Fehlerbehebung unter e-connect 2.0 für Praxismitarbeiter, Version 1.0 (abgerufen am 08.10.2026).
- DAMPSOFT GmbH: Service e-connect, Kartenbegriffe SMC-B und eHBA (abgerufen am 08.10.2026).
- KZV Schleswig-Holstein: Antrags-, Nutzungs- und Sperrregelungen für den Praxisausweis (SMC-B), Stand November 2025 (abgerufen am 08.10.2026).
- KZV Land Brandenburg: Antragsstellung für Praxisausweis (SMC-B), Stand 06.06.2024, sowie Antrags-, Nutzungs- und Sperrregelungen, Fassung 01.05.2026 (abgerufen am 08.10.2026).
- gematik GmbH: Ausgabe von Institutionskarten SMC-B an Einrichtungen des ÖGD, 29.06.2023. Beschreibt das gematik-eigene Ausgabeverfahren, hier nur zu PIN, PUK und Freischaltung herangezogen (abgerufen am 08.10.2026).
- gematik GmbH: Fehler beim Einlesen von eGK 2.1-Karten in Kartenterminals, 17.01.2022, historische Meldung (abgerufen am 08.10.2026).
Angaben ohne Gewähr. Wir stützen uns auf die genannten Herstellerquellen, zuletzt geprüft am . Software, Versionen und Abläufe ändern sich jedoch. Maßgeblich ist der aktuelle Stand des Herstellers. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Prüfung Ihres Systems; Eingriffe an Server, Datenbank und TI-Komponenten gehören in fachkundige Hände.